Meldestelle Hinweisgeberschutzgesetz

Meldestelle der Lacidem GmbH
Die Lacidem GmbH betreibt eine interne Meldestelle, an die Hinweise auf mögliche Regelverstöße vertraulich übermittelt werden können. Sie ist ein zentraler Bestandteil verantwortungsvoller und gesetzeskonformer Unternehmensführung.

Unser Verständnis von Compliance

Für die Lacidem GmbH hat die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, interner Richtlinien und ethischer Grundsätze höchste Priorität. Um potenzielles Fehlverhalten frühzeitig zu erkennen und angemessen darauf reagieren zu können, stellen wir unseren Beschäftigten eine unabhängige Meldestelle zur Verfügung.

Diese Meldestelle ermöglicht es allen Mitarbeitenden, Hinweise auf Verstöße sicher und ohne Angst vor negativen Konsequenzen einzureichen.

Welche Arten von Verstößen können gemeldet werden?

Zu den besonders sensiblen und risikobehafteten Regelverstößen zählen unter anderem:

  • Korruption und Bestechung
  • Kartellrechtsverstöße
  • Geldwäschehandlungen
  • Verstöße gegen technische oder betriebliche Vorgaben
  • Verletzungen von Umwelt- und Sicherheitsvorschriften
  • Persönlichkeitsrechtsverletzungen
  • Verstöße gegen menschenrechtliche Sorgfaltspflichten

Grundsätzlich können alle Hinweise gemeldet werden, die auf ein Fehlverhalten im Zusammenhang mit der Lacidem GmbH schließen lassen.

Schutz für Hinweisgeber

Die Lacidem GmbH verpflichtet sich, Hinweisgeber umfassend zu schützen. Personen, die auf Grundlage konkreter Anhaltspunkte mögliche Verstöße melden, genießen Vertraulichkeit und Schutz vor jeglichen Repressalien.

Dazu gehört insbesondere:

  • Schutz vor Benachteiligung oder Einschüchterung
  • Vertrauliche Behandlung aller Angaben
  • Unterstützung, wenn Hinweisgeber das Gefühl haben, aufgrund ihrer Meldung Nachteile zu erfahren
  • Jegliche Form der Diskriminierung aufgrund einer Meldung stellt selbst einen Regelverstoß dar und führt zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen.

Anonyme Meldungen

Soweit gesetzlich zulässig, können Hinweise auch anonym eingereicht werden. Für eine effektive Aufklärung ist es jedoch hilfreich, wenn Hinweisgeber zumindest über eine anonyme Kontaktmöglichkeit erreichbar bleiben, um Rückfragen zu ermöglichen.

Wird die Identität offengelegt, aber eine Weitergabe innerhalb des Unternehmens nicht gewünscht, respektiert die Meldestelle diesen Wunsch vollständig.

Rechtsgrundlage und Verfahrensgrundsätze

Die Meldestelle der Lacidem GmbH arbeitet gemäß den Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes. Ziel ist ein faires, transparentes und verhältnismäßiges Verfahren, das sowohl den Schutz des Hinweisgebers als auch die Rechte der betroffenen Personen berücksichtigt.

Die Bearbeitung erfolgt in klar definierten Schritten:

  • Eingang der Meldung & Kontaktaufnahme
  • Prüfung und Annahme des Falls
  • Untersuchung des Sachverhalts
  • Abschlussbewertung
  • Dokumentation und Berichterstattung

Der Rechtsweg bleibt Hinweisgebern jederzeit offen. Die Abgabe eines Hinweises bedeutet keinen Verzicht auf bestehende Klagerechte.

Die Lacidem GmbH wahrt während aller Ermittlungen strikte Vertraulichkeit. Separate Verschwiegenheitsvereinbarungen sind nicht erforderlich. Bei Bedarf arbeitet das Unternehmen mit staatlichen Ermittlungsbehörden zusammen.

Kontakt zur Meldestelle
Ihre Hinweise, Fragen oder Anregungen richten Sie bitte vertraulich an:

Meldestelle der Lacidem GmbH
E-Mail: info@lacidem-medical.de

Bergheimer Straße 104

69115 Heidelberg

Telefon: +49 (0)6221 674 09 28

Mobil: +49 (0) 173 21 06 921

E-Mail: info@lacidem-medical.de

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