AGB – Lacidem GmbH

Geltungsbereich und Grundlagen der AGB

  1. Geltungsbereich, adressatenkreis und rangfolge

1.1 Geltung: Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Lacidem GmbH („Lacidem“) und Kunden über Leistungen in den Bereichen Personalvermittlung/-beratung, Reinigungsdienstleistungen, Facility Management sowie Software- und IT-Dienstleistungen.

1.2 Adressatenkreis: Diese AGB richten sich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Für Verbraucher gelten ausschließlich gesondert vereinbarte Regelungen.

1.3 Abweichende Bedingungen: Entgegenstehende oder abweichende AGB des Kunden gelten nicht, es sei denn, Lacidem stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

1.4 Rangfolge: Individuelle Vereinbarungen (Angebot, Leistungsbeschreibung, Preislisten), Service Level Agreements (SLA), Auftragsverarbeitungsverträge (AVV/DPA) und schriftliche Zusatzabreden gehen diesen AGB vor, soweit sie abweichen.

1.5 Verbundene Unternehmen: Diese AGB gelten auch gegenüber mit dem Kunden verbundenen Unternehmen im Sinne von § 15 AktG, soweit Leistungen an diese vermittelt oder erbracht werden.

1.6 Zukünftige Geschäfte: Diese AGB gelten auch für künftige Verträge, ohne erneute Bezugnahme.

  1. Begriffsbestimmungen

Kunde: Vertragspartner von Lacidem.

2.1 Kandidat: Von Lacidem vorgeschlagene natürliche Person für eine Position oder projektbezogene Leistung.

2.2 Leistungen: Die jeweils beauftragten Tätigkeiten gemäß Angebot/Spezifikation innerhalb der genannten Bereiche.

2.3 SLA: Vereinbarte Reaktions-, Behebungs- und Verfügbarkeitszeiten sowie Qualitäts- und Dokumentationsstandards.

  1. Personalvermittlung und -beratung

3.1 Leistungsumfang: Recherche, Vorauswahl, Interviews, Referenzprüfungen mit Einwilligung, Aufbereitung/Bewertung von Unterlagen und Koordination von Gesprächen. Ein Vermittlungserfolg wird nicht geschuldet.

3.2 Abgrenzung AÜG: Lacidem handelt nicht als Arbeitgeber und erbringt keine Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des AÜG, außer gesondert und behördlich erlaubt.

3.3 Kollisionsregel: Abweichende Vergütungsregelungen in gesonderten Verträgen gehen vor; maßgeblich ist das zuletzt geschlossene Vergütungsregime.

3.4 Honorar – Anstellung: Erfolgshonorar 35 % des vereinbarten Bruttojahresentgelts (inkl. variabler Bestandteile und Benefits; privat nutzbarer Dienstwagen pauschal 8.000 € p. a.) zzgl. USt., unabhängig von Probezeit/Befristung.

3.5 Honorar – sonstige Vertragsformen: 35 % des Zwölffachen des durchschnittlichen Monatsverdienstes inkl. USt. aus den ersten drei vollen Kalendermonaten; bei kürzerer Dauer Prognose auf zwölf Monate anhand des durchschnittlichen Wochenverdienstes.

3.6 Mehrfachübernahme: Bei Übernahme mehrerer Kandidaten entsteht das Honorar jeweils separat.

3.7 Verbundene/Weitervermittlung/Einsatz: Honorar entsteht auch bei Einstellung durch verbundene Unternehmen, Tätigkeit via Drittverleiher beim Kunden oder Weitervermittlung an Dritte.

3.8 Fälligkeit: Honoraranspruch entsteht mit Vertragsabschluss oder Arbeitsantritt (das zuerst eintretende Ereignis). Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungszugang.

3.9 Bearbeitungsgebühr: Vereinbarte Bearbeitungsgebühren sind erfolgsunabhängig mit Rechnungseingang fällig.

3.10 Umgehungsschutz/Bekanntheit: Einstellung binnen 24 Monaten nach Ende der Vermittlungstätigkeit/min. 24 Monate nach Vorschlag löst Honorar aus, es sei denn, der Kunde weist fehlende Ursächlichkeit nach. Bekanntheit/Parallelbewerbung ist binnen 5 Werktagen ab Profilübermittlung in Textform mitzuteilen; Nachweise binnen 14 Tagen auf Anfrage.

3.11 Informationspflicht: Der Kunde informiert Lacidem unverzüglich über erfolgreiche Vermittlungen und die maßgebliche Vergütung.

3.12 Haftung/Eignung: Auswahl/Integration obliegen dem Kunden; Zusicherungen zur Eignung werden nicht abgegeben.

  1. Reinigungsdienstleistungen

4.1 Leistungsumfang: Unterhalts-, Sonder- und Gebäudereinigung gemäß Angebot/Leistungsverzeichnis (Flächen, Turnus, Standards). Änderungen bedürfen eines schriftlichen Nachtrags.

4.2 Leistungsgrenzen/Scope-Exclusions: Keine Instandsetzung, keine Bauendreinigung ohne gesonderte Vereinbarung, keine Schädlingsbekämpfung, keine Arbeiten mit/ an gefährlichen Stoffen (z. B. Asbest), keine Arbeiten in Höhen ohne geeignete Sicherung, keine Pflege von Spezialoberflächen ohne Herstellerfreigabe.

4.3 Mitwirkung/Zugang/Sicherheit: Der Kunde stellt Zutritt, Schlüssel, sichere Zugangswege, Sicherheitsunterweisungen und Informationen zu besonderen Risiken/Hygienebereichen bereit. Schlüsselübergaben/-rückgaben werden protokolliert.

4.4 Empfindliche Oberflächen/Hinweispflicht: Der Kunde kennzeichnet vor Leistungsbeginn empfindliche/beschichtete Oberflächen und stellt Herstellerpflegehinweise bereit. Unterbleibt dies, haftet Lacidem nicht für unerhebliche Veränderungen bei fachgerechter Reinigung nach anerkannten Regeln.

4.5 Material/Entsorgung: Reinigungsmittel/Verbrauchsmaterial stellt Kunde, sofern nicht anders vereinbart; Entsorgung gesetzeskonform, Sonderabfälle separat. Stellt Lacidem Mittel/Equipment, haftet Lacidem für deren Eignung/Sicherheitsfreigabe.

4.6 Servicefenster/ungestörte Leistung: Der Kunde ermöglicht die Ausführung in vereinbarten Zeitfenstern. Störungen (Belegung, Bauarbeiten) können zu Teilleistungen führen; dokumentierte Verhinderungen gelten als ordnungsgemäß erbracht.

4.7 Qualitätsstandard/Dokumentation: Maßstab sind die anerkannten Regeln der Gebäudereinigung und das Leistungsverzeichnis. Lacidem dokumentiert Leistungen/Abweichungen (Checklisten, Zeit-/Ortstempel, Foto-Logs); diese gelten als Nachweis, sofern nicht binnen 5 Werktagen begründet widersprochen wird.

4.8 Abnahme/Rüge/Nachbesserung: Unterhaltsreinigung gilt als abgenommen, wenn keine Rüge binnen 48 Stunden nach Leistungserbringung eingeht. Für Sonder-/Grundreinigungen gilt eine Rügefrist von 5 Werktagen. Lacidem hat ein vorrangiges Recht zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist.

4.9 Witterung/Zugänglichkeit/Baustellen: Witterungs- oder baustellenbedingte Einschränkungen (Außenflächen/Fassaden) verschieben Termine; Mehraufwände werden nach Angebot/Preisliste vergütet.

4.10 Beschädigungen/Glasbruch/Wertgegenstände: Keine Haftung für normgerechte, übliche Risiken (z. B. Haarlinienkratzer). Ausschluss für Glasbruch infolge Vorschäden/Spannungsrisse/unsachgemäßer Montage. Der Kunde benennt wert-/schutzbedürftige Gegenstände vorab; sonst ist die Haftung auf typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

4.11 Leistungsverzeichnis (Anlage 2) Die konkreten Leistungen im Bereich Reinigungsdienstleistungen ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis (Anlage 2), das Bestandteil dieser AGB ist. Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsverzeichnisses bedürfen eines schriftlichen Nachtrags. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen AGB und dem Leistungsverzeichnis gehen die Regelungen des Leistungsverzeichnisses vor, soweit sie abweichen.

  1. Facility-Management

5.1 Leistungsumfang/SLA: Technische, infrastrukturelle und kaufmännische Bewirtschaftung gemäß Angebot und SLA (Reaktion, Behebung, Verfügbarkeit, Dokumentation).

5.2 Pflichtenmatrix/Rechtsübertragung: Betreiberpflichten verbleiben beim Kunden, es sei denn, einzelne Pflichten werden ausdrücklich und rechtswirksam auf Lacidem übertragen. Eine Pflichtenmatrix mit Verantwortlichkeiten, Eskalationswegen und Dokumentationspflichten ist Vertragsbestandteil.

5.3 Asset-/Datenqualität: Der Kunde stellt vollständige und aktuelle Anlagen-/Bestandsdaten (Typenschilder, Wartungshistorien, Gefährdungsbeurteilungen) bereit. Fehlen Mindestinformationen, sind SLA-Fristen suspendiert, bis sie vorliegen.

5.4 SLA-Prioritäten und Fristen:

a) P1 (kritisch/sicherheitsrelevant): Erstreaktion 2 Std.; Behebung/Containment 8 Std.

b) P2 (betriebsrelevant): Erstreaktion 8 Std.; Behebung 2 Werktage.

c) P3 (komfort/optisch): Erstreaktion 2 Werktage; Behebung nach Priorisierung. Fristen gelten nur bei Zugang, vorhandenen Ersatzteilen und ohne Drittabhängigkeiten.

5.5 Störungsmanagement/Fremdleistungen: Störungen sind über vereinbarte Meldewege unverzüglich zu melden; Lacidem dokumentiert Maßnahmen, informiert über Risiken/Folgeschäden und koordiniert Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Kunden. Verzögerungen Dritter verlängern Fristen angemessen; Handling Fees gemäß Preisliste sind zulässig.

5.6 Wartungsfenster/Betriebsauswirkungen: Der Kunde stellt Wartungsfenster bereit und informiert über kritische Betriebszeiten. Fehlt die Bereitstellung, verschieben sich SLA-Fristen; Nacht-/Feiertagszuschläge werden vergütet.

5.7 Ersatzteile/Verbrauchsmaterial: Soweit nicht anders vereinbart, beschafft der Kunde Original- oder freigegebene Ersatzteile. Lacidem haftet nicht für Funktionsmängel infolge nicht freigegebener Teile.

5.8 Compliance/HSE: Arbeiten in besonderen Gefahrenbereichen (z. B. Labore, Reinräume) erfolgen nur auf Basis kundenbereitgestellter HSE-Unterweisungen/Freigaben; fehlen sie, ruhen Leistungspflichten.

5.9 Pflichtenmatrix (Anlage 1) Die Verantwortlichkeiten im Bereich Facility Management ergeben sich aus der Pflichtenmatrix (Anlage 1), die Bestandteil dieser AGB ist. Änderungen oder Ergänzungen der Pflichtenmatrix bedürfen eines schriftlichen Nachtrags. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen AGB und der Pflichtenmatrix gehen die Regelungen der Pflichtenmatrix vor, soweit sie abweichen.

  1. Vergütung, zahlungsbedingungen, nachträge und preisgleitung

6.1 Preise/Transparenz: Preise ergeben sich aus Angebot/Preislisten; Nebenkosten (Reise, Material, Entsorgung, Fremdleistungen) werden ausgewiesen.

6.2 Zahlungsziel/Verzug (Standard): Rechnungen sind binnen 14 Tagen (sonstige Leistungen) bzw. 8 Tagen (Personalvermittlung) nach Zugang zahlbar. Bei Verzug entstehen gesetzliche Zinsen, angemessene Mahnkosten und das Recht zur Leistungsverweigerung/Suspendierung.

6.3 Aufrechnung/Zurückbehalt: Nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Teilweise Nichtabnahme berechtigt lediglich zum Zurückbehalt des streitigen Teils.

6.4 Nachträge und Re-Measurement: Leistungsänderungen sind vor Ausführung schriftlich zu beauftragen (Scope, Zeit, Preis). Bei Flächen-/Mengendrehungen über ±5 % gegenüber dem Leistungsverzeichnis wird die Vergütung angepasst (Einheitspreise/Preistabellen).

6.5 Preisgleitung/Indexierung: Dauerleistungen unterliegen jährlicher Preisfortschreibung anhand Verbraucherpreisindex und einschlägiger Tarifentwicklungen der Gebäudereinigung. Ab einer Abweichung von >3 % p. a. ist Lacidem zur Anpassung mit 8 Wochen Vorlauf berechtigt; der Kunde kann den betroffenen Leistungsanteil zum Anpassungszeitpunkt kündigen.

6.6 Zuschläge/Notfall/außerhalb regulärer Zeiten: Einsätze außerhalb regulärer Zeitfenster sowie Notfall-/Ad-hoc-Leistungen werden gemäß Preisliste mit Zuschlägen und Mindestpauschalen abgerechnet.

  1. Mitwirkungspflichten des kunden

7.1 Informationsbereitstellung: Erforderliche Informationen, Unterlagen, Zugänge und Entscheidungen werden rechtzeitig bereitgestellt; Verzögerungen verlängern Fristen angemessen und verursachen Mehrkosten.

7.2 Gesetzliche Voraussetzungen: Der Kunde schafft gesetzliche/behördliche Voraussetzungen (Arbeitsschutz, Datenschutz, Betreiberpflichten).

7.3 Kooperation: Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners und Sicherstellung der Erreichbarkeit entsprechend SLA.

  1. Abnahme, gewährleistung und rügefristen

8.1 Abnahmeprozess: Abnahme erfolgt gemäß Angebot/SLA; Teilabnahmen sind möglich. Erfolgt keine Rüge binnen 5 Werktagen nach Übergabe, gilt die Leistung als abgenommen, vorbehaltlich verdeckter Mängel.

8.2 Rügefristen (Standard B2B): Offensichtliche Mängel sind binnen 5 Werktagen nach Übergabe/Leistungserbringung in Textform zu rügen; versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung.

8.3 Mängelanzeige/Nacherfüllung: Mängel sind detailliert und unverzüglich in Textform anzuzeigen; Lacidem erhält angemessene Nachbesserungsfristen. Erst das Fehlschlagen der Nachbesserung berechtigt zu weitergehenden Rechten.

8.4 Ausschlüsse: Änderungen durch den Kunden/Dritte, unsachgemäße Nutzung, fehlende Mitwirkung oder externe Störungen schließen Gewährleistungsansprüche aus, soweit kausal.

  1. Haftung und risikobegrenzung

9.1 Grundsätze: Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf typischen, vorhersehbaren Schaden.

9.2 Personenschäden/Produkthaftung: Haftung für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

9.3 Haftungscap/Gesamthaftung: Gesamthaftung für Vermögensschäden aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist – vorbehaltlich Personenschäden, Produkthaftung sowie Vorsatz/grober Fahrlässigkeit – auf die vom Kunden an Lacidem für die betroffene Leistung gezahlte Vergütung der letzten 12 Monate vor dem schadensauslösenden Ereignis begrenzt.

9.4 Ausschluss bestimmter Schäden: Ausgeschlossen sind – außer bei Vorsatz – entgangener Gewinn, Produktionsausfall, Daten- und Nutzungsausfall, mittelbare/folgende Schäden und reine Vermögensschäden außerhalb des typischen, vorhersehbaren Umfangs.

9.5 Daten/IT: Haftung für Datenverluste nur bei vereinbarten und durchgeführten Sicherungen; Ersatz begrenzt auf Wiederherstellungsaufwand.

9.6 Externe Dienste: Keine Haftung für Ausfälle/Policy-Änderungen externer Infrastrukturen/Dienste außerhalb des Einflussbereichs von Lacidem.

9.7 Erfüllungsgehilfen: Haftung für Erfüllungsgehilfen gemäß § 278 BGB; sorgfältige Auswahl von Subunternehmern.

9.8 Verjährung: Vertragliche Ansprüche des Kunden verjähren in 12 Monaten ab Abnahme/Leistungserbringung; ausgenommen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Personenschäden.

  1. Datenschutz, vertraulichkeit und auftragsverarbeitung

10.1 Datenschutz: Lacidem verarbeitet personenbezogene Daten gemäß DSGVO; der Kunde ist für die rechtmäßige Datenbereitstellung verantwortlich.

10.2 AVV/TOM: Soweit Lacidem personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen AVV nach Art. 28 DSGVO; technische/organisatorische Maßnahmen (TOM) werden dokumentiert und auf Anfrage nachgewiesen.

10.3 Vertraulichkeit: Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sind vertraulich zu behandeln; dies gilt auch für Subunternehmer. Informationen mit Vertraulichkeitsanforderung sind bei Überlassung entsprechend zu kennzeichnen.

10.4 Referenzen/Kontaktaufnahme: Personenbezogene Referenzen werden nur mit Einwilligung der Kandidaten eingeholt; dem Kunden ist die direkte Kontaktaufnahme mit früheren/aktuellen Arbeitgebern ohne Zustimmung untersagt.

  1. Nutzungsrechte und schutzrechte (software)

11.1 Rechtevorbehalt: Alle Rechte an Arbeitsergebnissen verbleiben bei Lacidem, sofern nicht ausdrücklich übertragen.

11.2 Lizenzumfang: Nutzungsrechte richten sich nach Angebot/SLA; Unterlizenzierung, Bearbeitung, Reverse Engineering und Dekompilierung sind nur mit Zustimmung gestattet, soweit gesetzlich zulässig.

11.3 Schutzrechtsverletzung: Bei behaupteten Schutzrechtsverletzungen informiert der Kunde Lacidem unverzüglich; Lacidem kann die Nutzung ermöglichen, das Werk ändern/ersetzen oder den Vertrag hinsichtlich des betroffenen Teils kündigen und die Vergütung für diesen Teil erstatten.

12. Subunternehmer, nichtabwerbung und compliance

12.1 Einsatz: Lacidem ist berechtigt, qualifizierte Subunternehmer einzusetzen und bleibt für deren Leistung verantwortlich.

12.2 Compliance-Pflichten: Subunternehmer werden auf Vertraulichkeit, Datenschutz und Arbeitsschutz verpflichtet; die Einhaltung wird angemessen überwacht.

12.3 Nichtabwerbung: Der Kunde verpflichtet sich, keine Mitarbeiter von Lacidem während der Vertragslaufzeit und 12 Monate danach aktiv abzuwerben oder anzustellen. Bei Verstoß zahlt der Kunde einen pauschalen Ausgleich in Höhe von drei Bruttomonatsgehältern des betroffenen Mitarbeiters; weitergehende Schäden bleiben vorbehalten.

  1. Laufzeit, kündigung und höhere gewalt

13.1 Projektverträge: Enden mit Abnahme/Leistungsende.

13.2 Dauerverträge: Für Reinigungs-, Facility- oder Supportleistungen gelten die im Angebot vereinbarten Laufzeiten; ordentliche Kündigung mit Frist von 4 Wochen zum Monatsende.

13.3 Außerordentlich: Fristlose Kündigung bei wichtigem Grund (erheblicher Pflichtverstoß, Zahlungsverzug, wiederholte Verletzung von Arbeitsschutz/Datenschutz).

13.4 Höhere Gewalt: Unvorhersehbare, unvermeidbare Ereignisse außerhalb der Kontrolle (Naturereignisse, Pandemien, behördliche Anordnungen, Streiks, Ausfälle externer Infrastrukturen) lassen Leistungspflichten für die Dauer der Störung ruhen; Parteien stimmen zumutbare Maßnahmen/Ersatztermine ab.

  1. Kommunikation, dokumentation und escalation

14.1 Elektronische Kommunikation und Schriftform: Für rechtsverbindliche Erklärungen genügt grundsätzlich die Textform (z. B. E-Mail, Fax, PDF), sofern nicht ausdrücklich die Schriftform verlangt wird. Die Schriftform (eigenhändige Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur) bleibt insbesondere erforderlich für:

a) Vertragsabschlüsse,

b) Kündigungen,

c) Preisänderungen,

d) Änderungen dieser AGB,

e) Vereinbarungen über Vertragsstrafen oder Sonderkonditionen,

f) Haftungsfreistellungen oder Risikoübertragungen,

g) Dauerhafte Anpassungen von Leistungsumfang, SLA oder Turnus,

h) Vertragsverlängerungen über die vereinbarte Grundlaufzeit hinaus,

i) Übertragung von Betreiberpflichten im Facility Management,

j) Vertraulichkeitsvereinbarungen und Geheimhaltungsabreden. In allen anderen Fällen genügt die Textform.

14.2 Dokumentation/Nachweise: Verbindliche Freigaben und Anweisungen in Textform; Meeting-Zusammenfassungen gelten als Protokoll, wenn nicht binnen 5 Werktagen widersprochen wird. Elektronische Leistungsnachweise (Zeitstempel, Checklisten, Foto-Logs) gelten als Abrechnungs- und Leistungsnachweis, sofern nicht binnen 5 Werktagen substantiell widersprochen wird.

14.3 Vorgerichtliche Klärung: Vor Klageerhebung bemühen sich die Parteien um eine Mediation; gesetzliche Fristen werden dadurch nicht gehemmt, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.

  1. Schlussbestimmungen

15.1 Vorrang dieser AGB Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Lacidem GmbH stimmt ausdrücklich schriftlich zu.

15.2 Anwendbares Recht Es gilt deutsches Recht.

Für Personalvermittlung gilt ergänzend das Maklerrecht gemäß §§ 652 ff. BGB.

Für Reinigungsdienstleistungen und Facility Management gelten ergänzend die Vorschriften des Werkvertragsrechts (§§ 631 ff. BGB) bzw. des Dienstvertragsrechts (§§ 611 ff. BGB), soweit nicht ausdrücklich abweichend geregelt.

Für Software- und IT-Dienstleistungen gelten ergänzend die Vorschriften des Dienstvertragsrechts (§§ 611 ff. BGB) sowie – soweit eine werkvertragliche Erfolgsschuld vereinbart ist – die Vorschriften des Werkvertragsrechts (§§ 631 ff. BGB).

15.3 Gerichtsstand Ausschließlicher Gerichtsstand ist Heidelberg, sofern der Kunde Kaufmann ist und gesetzlich zulässig.

15.4 Salvatorische Klausel (ohne Lückenfüllung) Bleiben einzelne Bestimmungen unwirksam, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen nicht. Anstelle der unwirksamen Regel gilt das dispositive Recht bzw. eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt; eine geltungserhaltende Reduktion findet nicht statt.

15.5 Abtretung/Übertragung Rechte und Pflichten aus dem Vertrag dürfen vom Kunden nur mit vorheriger Zustimmung von Lacidem GmbH abgetreten oder übertragen werden.

Lacidem GmbH AGB 11/2025

Sieben Personen sitzen an einem Konferenztisch in einem hellen Büro und applaudieren während einer Besprechung, umgeben von Laptops, Notizen und Kaffeetassen.
Person mit Bodenreinigungsmaschine in hellem Flur mit Holzverkleidung und Glaswänden.
Drei Personen im Gespräch mit Tablet und Unterlagen in modernem Büro – Abstimmung von Prozessen im Kontext der AGB Lacidem GmbH.
Zwei Reinigungskräfte mit Handschuhen und Schürzen beim Säubern einer Oberfläche.
Mitarbeiter dokumentiert Gebäudedaten vor einem großen Raum, mobil per Tablet in moderner, digital vernetzter Arbeitsumgebung.
Zwei Personen im Gespräch mit Tablet und Unterlagen in modernem Büro, bezüglich der Abstimmung von Prozessen im Rahmen der AGB Lacidem GmbH.
Person mit Reinigungshandschuhen, Sprayflasche und Tuch in hellem Raum.
Eine Person mit einem Hund sitzt auf der Couch in einem modernen Wohnzimmer mit einem Reinigungsroboter auf dem Holzfußboden.
Mitarbeiterin arbeitet konzentriert am Laptop in heller, moderner Büroatmosphäre mit natürlichem Tageslicht.
Mitarbeiter führt Wartungsarbeiten an elektrischer Anlage im Schaltschrank durch.